Nr. 561 Mastektomie, prophylaktische, Familienanamnese – durch Schlichtungsausschuss entschieden

VerwendungKodierempfehlung mit Entscheidung des Schlichtungsausschusses Bund — die Entscheidung ist für Krankenhäuser, Krankenkassen und Medizinische Dienste gleichermaßen verbindlich, aber nur für die geschilderte Fallkonstellation.
SchlichtungEntschieden durch den Schlichtungsausschuss auf Bundesebene (§ 19 KHG), veröffentlicht am 06.10.2020 — gilt für Aufnahmen ab 01.12.2020 und für Rechnungen, die an diesem Tag schon in MD-Prüfung waren. Seit 2022 stehen solche Entscheidungen auch in den Deutschen Kodierrichtlinien.
ICD:Q99.8,Z80.3
  • Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien
  • Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Familienanamnese
FoKA: DissensDer Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM widerspricht dieser Empfehlung — die Frage ist zwischen MD und Krankenhäusern umstritten. FoKA-Wiki ↗
2021-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-06-20). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 561, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Der stationäre Aufenthalt einer 35-jährigen Frau mit nachgewiesener BRCA1-Mutation und positiver Familienanamnese erfolgt zur prophylaktischen Mastektomie.

Was ist die Hauptdiagnose?


Kann Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien als Nebendiagnose angegeben werden?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Erfolgt die Aufnahme zur prophylaktischen Operation der Brust bei nachgewiesener BRCA1-Mutation und positiver Familienanamnese und findet sich im Resektat keine maligne Neubildung ist Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Familienanamnese als Hauptdiagnose anzugeben. Der Kode Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien kann im vorliegenden Fall nicht als Nebendiagnose angegeben werden.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Hauptdiagnose ist gemäß DKR 1205 der „Zustand“ Brustkrebs in der Familienanamnese, also Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Familienanamnese.


Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien als Nebendiagnose ist nicht korrekt, da eine Genmutation und keine Chromosomenanomalie vorliegt.