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Nr. 557Knochenmetastasen, Schmerzen, Nebendiagnose

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:C79.5
  • C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-06-20). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Aufnahme eines Patienten mit Tumoranämie bei bekanntem metastasiertem Prostatakarzinom mit Knochenmetastasen. Es erfolgt die Gabe von Erythrozytenkonzentraten. Eine Antiandrogentherapie erfolgt während dieses Aufenthaltes nicht. Bei anhaltender diffuser Schmerzsymptomatik wird die orale Schmerzmedikation intensiviert.


Ist C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes als Nebendiagnose zu kodieren?


Kodierempfehlung:


C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes ist als Nebendiagnose zu kodieren. Die Knochenmetastasierung ist die der Schmerzsymptomatik zu Grunde liegende Erkrankung.


Die Regelung der DKR 1806 ist nicht anzuwenden, da nicht ausschließlich die Schmerzen behandelt wurden.


Siehe auch Kodierempfehlungen 409 und 544.