Nr. 543 Metastase, Lymphangiosis carcinomatosa

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:C79.88
  • C79.88 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. Stand 15.09.2015. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2015-05-04). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 543, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Wegen Mamma-Tumor erfolgte eine brusterhaltende Operation ohne Sentinel-Lymphknoten-Biopsie. Die Histologie ergab ein ductales Mammakarzinom in situ (DCIS) mit invasivem Karzinomanteil von 0,4 cm und Lymphgefäßeinbruch, Tumorstadium pT1a pNx, Mx, L1.


Ist auf Grund des Lymphgefäßeinbruches die Kodierung der Schlüsselnummer C79.88 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen als Nebendiagnose korrekt?


Kodierempfehlung:


Die Kodierung der Schlüsselnummer C79.88 als Nebendiagnose ist nicht begründet. Eine Tumorabsiedlung im Sinne einer Metastase bez. sekundären Neubildung liegt nicht vor. Der Lymphgefäßeinbruch ist nur innerhalb des entfernten Primärtumors nachweisbar. Eine Lymphangiosis carcinomatosa liegt nicht vor.