Nr. 539 Heimbeatmung, Beatmungsgerät, Wechsel

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:8-716.1
  • 8-716.1 Einstellung einer häuslichen maschinellen Beatmung: Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten häuslichen Beatmung
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. Stand 15.09.2015. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2015-05-04). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 539, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Stationäre Aufnahme eines 52-jährigen Patienten, der wegen einer neurologischen Erkrankung seit drei Jahren heimbeatmet wird. Da der Hersteller angekündigt hat, in Kürze den Service und die Ersatzteillieferungen für das verwendete Beatmungsgerät einzustellen, erfolgt während stationärer Behandlung die Umstellung auf ein anderes Heimbeatmungsgerät.


Welcher OPS ist zu kodieren?


Kodierempfehlung:


8-716.1 Einstellung einer häuslichen maschinellen Beatmung, Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten häuslichen Beatmung ist zu kodieren. Es handelt sich nicht um eine Ersteinstellung einer häuslichen maschinellen Beatmung. Auch die Umstellung auf ein anderes Beatmungsgerät stellt eine Optimierung dar.


Für Fälle ab 2017 gilt:

Die Verschlüsselung einer nicht-invasiven oder invasiven Beatmung erfolgt über die 6. Stelle.