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Nr. 533Klappenvitien, Aortenstenose, Mitralinsuffizienz – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • I08.- Krankheiten mehrerer Herzklappen
  • I08.0 Krankheiten der Mitral- und Aortenklappe, kombiniert
2021-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2014-12-17). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Bei einem Patienten liegen eine leichte Aortenstenose und eine höhergradige Mitralinsuffizienz vor. Die Genese der Klappenvitien ist nicht bekannt.


Sind die Vitien jeweils spezifisch nach der Art des Vitiums zu kodieren oder ist eine Schlüsselnummer aus I08.- Krankheiten mehrerer Herzklappen zu verwenden?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Liegen gleichzeitig Vitien mehrerer Herzklappen vor, so ist für jede betroffene Herzklappe jeweils der Kode, welcher Art und Ursache des Vitiums zutreffend beschreibt, zu kodieren. Kombinations-Schlüsselnummern dürfen nur verwendet werden, wenn sie die genannten Informationen klappenspezifisch genau beschreiben.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Die Schlüsselnummer I08.0 Krankheiten der Mitral- und Aortenklappe, kombiniert ist zu verwenden. Das Inklusivum beim Kode I08.0 besagt, dass hier Krankheiten der Mitralklappe und der Aortenklappe zu kodieren sind, unabhängig ob als rheumatisch bezeichnet oder nicht näher bezeichnet. Dieser Kombinationskode ist vorrangig vor den Einzelkodes.