Nr. 518 Chemotherapie, Metastasen, Port-Katheter

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:C77.1,C78.0
  • C77.1 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung: Intrathorakale Lymphknoten
  • C78.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2014-06-12). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 518, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Stationäre Aufnahme zur Durchführung einer systemischen Chemotherapie bei bekannter Metastasierung (pulmonal und lymphogen) bei Zustand nach Nephrektomie wegen Nierenkarzinom im Rahmen eines Voraufenthaltes. Am Aufnahmetag Implantation eines Ports. Wegen neu aufgetretener Hämaturie Abbruch des stationären Aufenthaltes ohne Durchführung einer Chemotherapie.


Können die sekundären bösartigen Neubildungen als Nebendiagnosen C78.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge und C77.1 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten; Intrathorakale Lymphknoten kodiert werden?


Kodierempfehlung:


Die Kodierung der Schlüsselnummern für die sekundären Neubildungen ist begründet. Die Aufnahme erfolgte gezielt zur Durchführung einer systemischen Chemotherapie als Folgebehandlung des Malignoms. Die Portanlage ist als integraler Bestandteil der Chemotherapie und somit als Beeinflussung des Patientenmanagements bezüglich der sekundären Neubildungen zu werten.