DRGSystemDeutschland

Nr. 511Spondylodese, Cage

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • 5-836.40 Spondylodese: Dorsal und ventral kombiniert, interkorporal: 1 Segment
  • 5-83b.50 Osteosynthese (dynamische Stabilisierung) an der Wirbelsäule: Durch Schrauben-Stab-System: 1 Segment
  • 5-83b.70 Osteosynthese (dynamische Stabilisierung) an der Wirbelsäule: Durch intervertebrale Cages: 1 Segment
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2014-10-09). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Bei einem Patienten werden bei einer degenerativen Spondylolisthese L5/S1 ein Schrauben-Stab-System L5 bis S1 (5-83b.50 Osteosynthese (dynamische Stabilisierung) an der Wirbelsäule, durch Schrauben-Stab-System, 1 Segment) und auf der gleichen Höhe ein intervertebraler Cage eingebracht (5-83b.70 Osteosynthese (dynamische Stabilisierung) an der Wirbelsäule, durch intervertebrale Cages, 1 Segment).


Ist neben den beiden Kodes für die Osteosyntheseverfahren zusätzlich 5 836.40 Spondylodese, dorsal und ventral kombiniert, interkorporal, 1 Segment zu kodieren?


Kodierempfehlung:


5-836.40 ist nur dann zu kodieren, wenn Facettengelenke reseziert oder angefrischt und Spongiosa sowohl dorsal als auch ventral angelagert worden sind. Das Einbringen eines Cages allein stellt keine Spondylodese dar.


Für Fälle ab 2019 findet sich der Hinweis, dass eine Spondylodese nur vorliegt bei Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantaten, aber nicht bei alleiniger Instrumentierung oder Osteosynthese (5-83b ff.).