DRGSystemDeutschland

Nr. 5Intervention, Nebendiagnose

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2005-08-08). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Intervention / Offen-chirurgischer Eingriff


Bei einem Patienten wird wegen entsprechender Risikokonstellation (Aortenstenose, Nikotinabhängigkeit, Folgen eines Apoplex) anstelle eines offen-chirurgischen Eingriffs (z. B. Operation eines Bauchaortenaneurysmas) eine interventionelle Behandlung durchgeführt (z. B. Implantation einer Stent-Prothese).


Rechtfertigt der alleinige Umstand des Verfahrenswechsels alle Begleiterkrankungen als Nebendiagnosen zu kodieren („wenn diese nicht gewesen wären, wäre der offen-chirurgische Eingriff erfolgt“)?


Kodierempfehlung:


Die alleinige Wahl eines anderen Verfahrens rechtfertigt nicht die Angabe der Nebendiagnosen (sofern sie nicht in anderer Weise das Patientenmanagement beeinflusst haben). Laut DKR D003 werden Begleitkrankheiten in diesem Zusammenhang nur dann als Nebendiagnose kodiert, wenn sie das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflussten. Das Standardvorgehen für die durchgeführte Prozedur (hier: Intervention) wurde aber nicht beeinflusst.