Nr. 4 Pseudarthrose

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:M84.1-
  • M84.1- Nichtvereinigung der Frakturenden [Pseudarthrose]
FoKA: Konsens mit KommentarPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. Stand 15.09.2010. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2005-08-08). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 4, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Was ist Hauptdiagnose bei Aufnahme zur Behandlung einer Pseudarthrose nach Osteosynthese nach Fraktur? Handelt es sich um eine Folgebehandlung der akuten Verletzung (Hauptdiagnose Fraktur) oder ist der spezifische Kode M84.1- Nichtvereinigung der Frakturenden [Pseudarthrose] zu verwenden?


Kodierempfehlung:


Definition der Pseudarthrose: Falschgelenkbildung, Ausbleiben der knöchernen Überbrückung im Anschluss an eine Fraktur, nach 6 Monaten oder länger. Entsprechend ist bei Vorliegen einer Pseudarthrose nach Fraktur M84.1- Nichtvereinigung der Frakturenden [Pseudarthrose] der spezifische Kode.