Nr. 499 Tumor, multilokulär, Harnblase, C97!

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:C43.5-,C67.3,C97!
  • C43.5- Bösartiges Melanom des Rumpfes
  • C67.3 Bösartige Neubildung: Vordere Harnblasenwand
  • C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumore an mehreren Lokalisationen
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
Im Text erwähntC67.4, C67.8
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2013-10-17). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 499, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Wie ist ein multilokulärer Tumor in der Harnblase zu kodieren, wenn alle Tumore behandelt bzw. reseziert werden?


Kodierempfehlung:


Bei Behandlung/Resektion eines multilokulären Blasentumors, bei dem keine Überlappung der Lokalisationsgrenzen besteht, sind die Tumoren einzeln nach ihrer Lokalisation zu kodieren, also z. B. C67.3 Bösartige Neubildung der Harnblase, Vordere Harnblasenwand und C67.4 Bösartige Neubildung der Harnblase, Hintere Harnblasenwand.

Bei Behandlung/Resektion eines multilokulären Blasentumors, bei dem eine Überlappung der Lokalisationsgrenzen besteht, ist C67.8 Bösartige Neubildung der Harnblase, Harnblase, mehrere Teilbereiche überlappend zu kodieren.


In beiden Fällen ist zusätzlich C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen zu kodieren (obligater Zusatzkode nach DKR D012).


Siehe auch Hinweis unter C97!: „Die einzelnen Tumoren sind separat zu kodieren. Die Schlüsselnummer C97! kann auch dann verwendet werden, wenn die einzelnen Primärtumoren nur durch eine einzige Schlüsselnummer (z. B. C43.5 Bösartiges Melanom des Rumpfes) kodiert werden.“ Das bedeutet, dass auch histologisch identische Tumore an unterschiedlichen Lokalisationen den Zusatzkode erhalten.