DRGSystemDeutschland

Nr. 497Bronchoskopie, Reoperation, Operationsgebiet

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • 5-320.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus: Durch Bronchoskopie
  • 5-349.6 Andere Operationen am Thorax: Reoperation an Lunge, Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum oder Zwerchfell
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2013-10-17). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Ein Patient mit liegendem Bronchialstent bei Bronchialkarzinom wird zur Kontrollbronchoskopie aufgenommen. Hierbei zeigt sich an den Enden des Stents überschießendes Gewebe, welches bronchoskopisch abgetragen wird.


Kann neben dem OPS-Kode 5-320.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus, durch Bronchoskopie der OPS-Kode 5-349.6 Reoperation an Lunge, Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum oder Zwerchfell angegeben werden?


Kodierempfehlung:


Bronchoskopische Verfahren erfolgen über einen natürlich vorgegebenen Zugangsweg. Das Operationsgebiet wird somit nicht eröffnet bzw. wiedereröffnet (siehe DKR P013) und der OPS-Kode 5-349.6 ist nicht zusätzlich kodierbar.