DRGSystemDeutschland

Nr. 496Rhizarthrose, Sehneninterposition

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • 5-847.12 Resektionsarthroplastik an Gelenken der Hand: Rekonstruktion mit autogenem Material und Sehneninterposition: Daumensattelgelenk
  • 5-852.f3 Exzision an Muskel, Sehne und Faszie: Entnahme von Sehnengewebe zur Transplantation: Unterarm
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2014-01-15). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Aufnahme zur Durchführung einer Resektionsarthroplastik bei Rhizarthrose. Hierbei erfolgte nach Entfernung des Os trapezium eine Sehnenaufhängung des ersten Mittelhandknochens mittels APL-Sehne (Abductor-Pollicis-Longus-Sehne).

Ist neben dem OPS-Kode 5-847.12 Resektionsarthroplastik an Gelenken der Hand, Rekonstruktion mit autogenem Material und Sehneninterposition, Daumensattelgelenk zusätzlich 5-852.f3 Exzision an Muskel, Sehne und Faszie, Entnahme von Sehnengewebe zur Transplantation, Unterarm zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Nur der OPS-Kode 5-847.12 Resektionsarthroplastik an Gelenken der Hand, Rekonstruktion mit autogenem Material und Sehneninterposition, Daumensattelgelenk ist zu verwenden.


Dieser Kode bildet die für den Eingriff relevanten Komponenten ab. Die Verwendung einer Sehne als autogenes Material, welche für die Sehnenaufhängung eine notwendige Voraussetzung darstellt, ist im Kode beschrieben und somit integraler Bestandteil des Kodes. Es findet sich kein Hinweis zum Kode 5-847.12, wonach die Sehnenentnahme zusätzlich zu kodieren ist.