Nr. 468 Karpaltunnelsyndrom, Neurolyse, Dekompression – durch Schlichtungsausschuss entschieden

VerwendungKodierempfehlung mit Entscheidung des Schlichtungsausschusses Bund — die Entscheidung ist für Krankenhäuser, Krankenkassen und Medizinische Dienste gleichermaßen verbindlich, aber nur für die geschilderte Fallkonstellation.
SchlichtungEntschieden durch den Schlichtungsausschuss auf Bundesebene (§ 19 KHG), veröffentlicht am 19.08.2020 — gilt für Aufnahmen ab 01.10.2020 und für Rechnungen, die an diesem Tag schon in MD-Prüfung waren. Seit 2022 stehen solche Entscheidungen auch in den Deutschen Kodierrichtlinien.
OPS:5-056.3,5-056.4,585
  • 5-056.3 Neurolyse und Dekompression eines Nerven: Nerven Arm
  • 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven: Nerven Hand
  • 585
FoKA: DissensDer Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM widerspricht dieser Empfehlung — die Frage ist zwischen MD und Krankenhäusern umstritten. FoKA-Wiki ↗
2021-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2013-01-08). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 468, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Aufnahme zur Durchführung einer Neurolyse bei Karpaltunnelsyndrom.

Ist zusätzlich zu einem OPS-Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand der OPS Kode 5-056.3 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Arm kodierbar?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Die einfache Neurolyse und Dekompression des Nervus medianus mit Durchtrennung des Retinaculum flexorum bei Karpaltunnelsyndrom wird mit einem Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand kodiert.

Nach proximal erweiterte Eingriffe über die Beugefalte am Handgelenk hinaus mit Dekompression des Nervus medianus am Unterarm werden zusätzlich mit dem Kode 5-056.3 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Arm kodiert.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Nur ein OPS-Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand ist zu verwenden. Auch das Alphabetische Verzeichnis des OPS führt unter den Suchbegriffen "Karpaltunnel, Dekompression und Neurolyse" zum OPS-Kode 5-056.4. Die Dekompression des N. medianus erfordert bei Vorliegen eines Karpaltunnelsyndroms in der Regel die Präparation bis in den Bereich des proximalen Handgelenks. Das Alphabetische Verzeichnis verweist ausschließlich auf die Operation an der Hand. Hinweise bezüglich einer anatomischen Grenzziehung "Hand/proximales Handgelenk" finden sich zu diesem Kode nicht, sondern nur bei anderen OPS-Kodes, z. B. bei 5-85 Operationen an Muskeln, Sehnen, Faszien und Schleimbeuteln.