Nr. 467 Wirbelkörperersatz, Cage

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:5-837.00
  • 5-837.00 Wirbelkörperersatz: Wirbelkörperersatz durch Implantat: 1 Wirbelkörper
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
Im Text erwähnt5-837
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2012-10-30). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 467, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Auf Grund einer gesicherten hochgradigen lumbalen Spinalkanalstenose mit nicht beherrschbaren Schmerzen wird die Indikation zum operativen Vorgehen gestellt. Hierbei erfolgt u. a. nach Bandscheibenentfernung und Planierung (Entfernung von Wirbelkörperknochenanteilen) der angrenzenden Grund- und Deckplatten von LWK 4/5 die Stabilisierung in diesem Bereich unter Verwendung eines intervertebralen Cages.


Ist für dieses Implantat die Verwendung des OPS-Kodes 5-837.00 Wirbelkörperersatz, Wirbelkörperersatz durch Implantat, 1 Wirbelkörper korrekt?


Kodierempfehlung:


Nein. Der intervertebral verwendete Cage ist eine Osteosynthese im Rahmen einer Spondylodese. Es handelt sich nicht um einen Wirbelkörperersatz. Siehe hierzu für Fälle ab 2012 den Hinweis zum OPS 5-837.


Für Fälle ab 2021 sind weitere Hinweistexte zum OPS 5-837 zu beachten.