DRGSystemDeutschland

Nr. 464Harnstauungsniere, Hydronephrose, Ureterstein

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • N13.2- Hydronephrose bei Obstruktion durch Nieren- und Ureterstein
  • N20.- Nieren- und Ureterstein
  • N20.1 Ureterstein
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2012-10-30). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Wie ist das Vorliegen einer Harnstauungsniere infolge eines Ureterkonkrementes zu verschlüsseln?


Kodierempfehlung:


Das Vorliegen eines Ureterkonkrementes mit Harnstauungsniere ist mit N13.2 Obstruktive Uropathie und Refluxuropathie, Hydronephrose bei Obstruktion durch Nieren- und Ureterstein zu kodieren. Da es sich um eine Kombinations-Schlüsselnummer handelt, ist N20.1 Nieren- und Ureterstein, Ureterstein nicht zusätzlich zu kodieren (siehe auch Exklusivum. unter N20.-).


Für Fälle ab 2022 ist N13.21 Obstruktive Uropathie und Refluxuropathie, Hydronephrose bei Obstruktion durch Ureterstein zu kodieren.