Nr. 463 Rektumresektion, tubuläre – durch Schlichtungsausschuss entschieden

VerwendungKodierempfehlung mit Entscheidung des Schlichtungsausschusses Bund — die Entscheidung ist für Krankenhäuser, Krankenkassen und Medizinische Dienste gleichermaßen verbindlich, aber nur für die geschilderte Fallkonstellation.
SchlichtungEntschieden durch den Schlichtungsausschuss auf Bundesebene (§ 19 KHG), veröffentlicht am 06.10.2020 — gilt für Aufnahmen ab 01.12.2020 und für Rechnungen, die an diesem Tag schon in MD-Prüfung waren. Seit 2022 stehen solche Entscheidungen auch in den Deutschen Kodierrichtlinien.
OPS:5-482.b0,5-484.2,5-484.27
  • 5-482.b0 Peranale lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Rektums: Vollwandexzision, mit Stapler, peranal: Zirkulär [Manschettenresektion]
  • 5-484.2 Rektumresektion unter Sphinktererhaltung: Tubuläre Resektion unter Belassen des Paraproktiums
  • 5-484.27 Rektumresektion unter Sphinktererhaltung: Tubuläre Resektion unter Belassen des Paraproktiums: Peranal
FoKA: DissensDer Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM widerspricht dieser Empfehlung — die Frage ist zwischen MD und Krankenhäusern umstritten. FoKA-Wiki ↗
Im Text erwähnt5-482.90, 5-482.a
2021-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2013-01-08). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 463, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Bei Vorliegen eines inneren Rektumprolaps wird eine zirkuläre Stapler-Vollwandexzision der überschüssigen Rektumwand vorgenommen. Ist hierfür der OPS-Kode 5-484.27 Rektumresektion unter Sphinktererhaltung, Tubuläre Resektion unter Belassen des Paraproktiums, Peranal zutreffend?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Bei einer zirkulären Vollwandexzision von überschüssiger Rektumwand bei einem inneren Rektumprolaps mit Sphinktererhaltung unter Anwendung eines Staplers (peranale tubuläre Resektion) ist für die Auswahl des entsprechenden OPS-Kodes (in diesem Fall (KDE-463) entweder OPS 5-484.27 oder OPS 5-482.b0) die Länge der resezierten Rektummanschette ausschlaggebend.

Beträgt die Länge der resezierten Rektummanschette ? 4 cm, so ist der OPS-Kode 5-484.27 Rektumresektion unter Sphinktererhaltung: Tubuläre Resektion unter Belassen des Paraproktiums: Peranal anzuwenden.

Beträgt die Länge der resezierten Rektummanschette hingegen < 4 cm so ist der OPS-Kode 5-482.b0 Peranale lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Rektums: Vollwandexzision, mit Stapler, peranal: Zirkulär [Manschettenresektion] zu kodieren.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Im vorliegenden Fall erfolgte die Exzision der zirkulär überschüssigen, gefalteten Rektumwand entsprechend dem OPS-Kode 5-482.b0 Peranale lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Rektums, Vollwandexzision, mit Stapler, peranal, Zirkulär [Manschettenresektion].


Eine tubuläre Resektion setzt das zirkuläre, wandnahe Freipräparieren des Rektums (unter Belassen des paraproktischen Gewebes) mit anschließender Entfernung des schlauchförmigen Abschnittes und Reanastomosierung voraus.


Ab 2015 sind die Hinweise zu den Kodes 5-482.b0 und 5-484.2 zu beachten:


Demnach wird bei einer peranalen zirkulären Vollwandexzision mittels Stapler entsprechend dem OPS-Kode 5-482.b0 eine Rektummanschette von weniger als 4 cm Länge reseziert beziehungsweise ist eine peranale tubuläre Resektion einer Rektummanschette von weniger als 4 cm Länge als peranale lokale Exzision zu kodieren (5-482.90, 5-482.a, 5-482.b0).