Nr. 459 Intensivaufnahmestatus, Verlegung

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2012-10-30). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 459, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Nach einer lange im Voraus geplanten Herzoperation wird ein Patient am dritten postoperativen Tag zur postoperativen Weiterbehandlung auf die Intensivstation eines anderen Krankenhauses verlegt. Mit welchem Aufnahmestatus im Hinblick auf SAPS II wird der Patient aufgenommen?


Kodierempfehlung:


Die stationäre Aufnahme auf die Intensivstation des aufnehmenden Krankenhauses erfolgt zur weiteren postoperativen Behandlung. Der Aufnahmestatus auf diese Intensivstation ist „geplant chirurgisch“. Bei Bestimmung des Aufnahmestatus auf eine Intensivstation nach Verlegung aus einem anderen Krankenhaus, sind operative Eingriffe der letzten sieben Tage im verlegenden Krankenhaus zu berücksichtigen.