Nr. 454 Cholestase – durch Schlichtungsausschuss entschieden

VerwendungKodierempfehlung mit Entscheidung des Schlichtungsausschusses Bund — die Entscheidung ist für Krankenhäuser, Krankenkassen und Medizinische Dienste gleichermaßen verbindlich, aber nur für die geschilderte Fallkonstellation.
SchlichtungEntschieden durch den Schlichtungsausschuss auf Bundesebene (§ 19 KHG), veröffentlicht am 21.07.2020 — gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 und für Rechnungen, die an diesem Tag schon in MD-Prüfung waren. Seit 2022 stehen solche Entscheidungen auch in den Deutschen Kodierrichtlinien.
ICD:K71.0,K80.51,K83.1
  • K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase
  • K80.51 Gallengangsstein ohne Cholangitis oder Cholezystitis: Mit Gallenwegsobstruktion
  • K83.1 Verschluss des Gallenganges
FoKA: DissensDer Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM widerspricht dieser Empfehlung — die Frage ist zwischen MD und Krankenhäusern umstritten. FoKA-Wiki ↗
2021-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2012-08-16). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 454, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Ist bei Vorliegen einer extrahepatischen Cholestase durch ein präpapilläres Konkrement, welche durch Papillotomie behandelt wurde, neben dem ICD-Kode K80.51 Gallengangsstein ohne Cholangitis oder Cholezystitis, mit Gallenwegsobstruktion zusätzlich der ICD-Kode K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase anzugeben?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Der Kode K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase ist nur dann anzuwenden, wenn eine durch Giftstoffe ausgelöste toxische Leberkrankheit mit nachfolgender, zumeist intrahepatischer Cholestase vorliegt.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Die Inklusiva zum ICD-Kode K71.0 beinhalten neben der Cholestase, die in Verbindung mit toxischen Leberzellschädigungen auftritt, auch eine „reine“ Cholestase.


Ätiopathogenetisch und klassifikatorisch sind diese Zustände von der extrahepatischen Cholestase abzugrenzen (siehe hierzu K83.1). Entsprechend der Bezeichnung des ICD-Kodes K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase werden hiermit toxische Leberschäden erfasst, die eine Cholestase zur Folge haben, nicht umgekehrt.


Die Einteilung toxischer Leberschäden nach dem betroffenen Zelltyp beinhaltet u. a. Schäden vom hepatitischen Typ und Verfettung (Zielzelle: Hepatozyt), und Schäden vom cholestatischen Typ (Zielzellen: Cholangiozyt und Hepatozyt). Als so genannte „reine“ Cholestase wird eine toxisch bedingte Störung des Galleflusses ohne eine begleitende Entzündung bezeichnet.


Der ICD-Kode K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase ist somit bei Vorliegen einer nicht toxisch bedingten, extrahepatischen Gallen(wegs-) stauung nicht anzugeben.