Nr. 451 Perikardiotomie, Taschenperforation, Herzschrittmacher

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:5-370.1,5-377.1,5-377.c1
  • 5-370.1 Perikardiotomie und Kardiotomie: Perikardiotomie
  • 5-377.1 Implantation eines Herzschrittmachers, Defibrillators und Ereignis-Rekorders: Schrittmacher, Einkammersystem
  • 5-377.c1 Implantation eines Herzschrittmachers, Defibrillators und Ereignis-Rekorders: Isolierte Sondenimplantation, offen chirurgisch: Epikardial, rechtsventrikulär
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2012-08-16). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 451, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Zustand nach Implantation eines Defibrillators mit biventrikulärer Stimulation. Aufnahme auf Grund einer Taschenperforation, Entfernung des Aggregates und der Sonden. An den Sonden Nachweis von Staphylococcus epidermidis, antibiotische Behandlung.


Bei Schrittmacherabhängigkeit erfolgen

• Implantation eines Herzschrittmachers, Einkammersystem im Subcutangewebe des linken Oberbauches (OPS 5-377.1) und

• Implantation einer isolierten Sonde, epikardial, rechtsventrikulär, offen chirurgisch (OPS 5-377.c1).


Kann der OPS-Kode 5-370.1 Perikardiotomie zusätzlich zum OPS-Kode 5-377.c1 kodiert werden?


Kodierempfehlung:


Nein, der Zugang ist integraler Bestandteil der Prozedur (OPS 5-377.c1) und somit nicht zusätzlich zu kodieren.