Nr. 442 Bronchialkarzinom, Chemotherapie, palliativ

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:C34.0,C78.7,R10.1
  • C34.0 Bösartige Neubildung: Hauptbronchus
  • C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
  • R10.1 Schmerzen im Bereich des Oberbauches
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2012-06-11). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 442, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Bekanntes Bronchialkarzinom des Hauptbronchus. Z. n. Radiochemotherapie. Aktuell Aufnahme wegen heftiger Schmerzen im rechten Oberbauch. Ursächlich wird ein Tumorprogress mit ausgedehnter Lebermetastasierung angesehen. Neben einer Schmerztherapie mit Opioiden Durchführung einer palliativen systemischen Chemotherapie. Was ist die Hauptdiagnose?


a) C34.0 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, Hauptbronchus

b) C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge

c) R10.1 Schmerzen im Bereich des Oberbauches


Kodierempfehlung:


C34.0 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, Hauptbronchus ist als Hauptdiagnose zuzuweisen. Die Aufnahme erfolgte nicht speziell zur Schmerzbehandlung. Auf Grund der systemischen Chemotherapie in palliativer Absicht ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose korrekt.