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Nr. 433Organtransplantation, Registrierung – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:U55.-
  • U55.- Erfolgte Registrierung zur Organtransplantation
2021-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2012-04-19). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Bei dem Patienten wurde im Rahmen eines Voraufenthaltes die Indikation zur Herztransplantation gestellt und für die Transplantation angemeldet (Krankenhaus A). Aktuell Aufnahme in ein heimatnahes Krankenhaus (B) wegen kardialer Dekompensation. Ist die Kodierung der Schlüsselnummer U55.- Erfolgte Registrierung zur Organtransplantation durch das Krankenhaus B korrekt, obwohl die Diagnostik und der Aufwand bereits im Rahmen eines anderen Krankenhausaufenthaltes erfolgten.


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Der Kode U55.- Erfolgte Registrierung zur Organtransplantation sagt aus, dass bei dem Patienten eine Registrierung zur Organtransplantation erfolgt ist. Diese Registrierung muss nicht im aktuellen stationären Aufenthalt erfolgt sein. Der Kode ist zu verwenden, wenn die erfolgte Registrierung weiterhin Gültigkeit besitzt.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Die Kodierung einer Schlüsselnummer aus U55.- Erfolgte Registrierung zur Organtransplantation durch das Krankenhaus B ist nicht korrekt. Die Registrierung ist durch das Krankenhaus A erfolgt. Das Krankenhaus B hat bezüglich der Schlüsselnummer keinen erkennbaren Aufwand.