Nr. 425 Mastoidektomie, radikal

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:5-204.0,5-902.04
  • 5-204.0 Rekonstruktion des Mittelohres: Verkleinerung der Radikalhöhle
  • 5-902.04 Freie Hauttransplantation, Empfängerstelle: Spalthaut, kleinflächig: Sonstige Teile Kopf
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2012-02-14). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 425, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Wegen eines Cholesteatoms erfolgte eine radikale Mastoidektomie. Bei hierdurch entstandener Radikalhöhle wird in einem zweiten Schritt retroauriculär entnommene Spalthaut übertragen, um eine Epithelialisierung und Verkleinerung der Höhle zu erreichen.


Darf für den zweiten Operationsschritt neben dem Kode 5-204.0 Rekonstruktion des Mittelohrs: Verkleinerung der Radikalhöhle der Kode 5-902.04 Operative Wiederherstellung und Rekonstruktion von Haut und Unterhaut: Freie Hauttransplantation, Empfängerstelle: Spalthaut, kleinflächig: sonstige Teile Kopf zusätzlich kodiert werden?


Kodierempfehlung:


Die Verwendung des Kodes 5-902.04 ist neben 5-204.0 nicht korrekt, da es sich nicht um einen Eingriff mit operativer Wiederherstellung und Rekonstruktion von Haut und Unterhaut handelt; die "Einlage" der Spalthaut in die Radikalhöhle ist im Kode für die Verkleinerung der Radikalhöhle enthalten.