DRGSystemDeutschland

Nr. 424Thrombose, anamnestische

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • I80.2- Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremitäten
  • I80.28 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremitäten
  • Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2011-12-15). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Stationäre Aufnahme zur Lungenoberlappenteilresektion wegen eines Lungenrundherdes. In der Vorgeschichte war nach Implantation einer Hüftendoprothese eine Thrombose der Vena tibialis posterior aufgetreten, die medikamentös behandelt worden war. Aktuell keine therapeutischen Maßnahmen bezüglich der Thrombose. In Vorbereitung auf die Lungenoperation wurden eine Phlebosonografie und eine Echokardiografie zur Risikoabklärung durchgeführt. Eine Thrombose war in der Phlebosonografie nicht mehr nachweisbar. Ist die Kodierung von I80.28 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremitäten als Nebendiagnose korrekt?


Kodierempfehlung:


Die Kodierung von I80.28 ist nach DKR D003 nicht begründet, da keine Thrombose vorliegt und somit die Voraussetzungen der Nebendiagnosendefinition nicht erfüllt sind. Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese ist als Nebendiagnose zu kodieren. Aus der Anamnese ist eine frühere tiefe Beinvenenthrombose bekannt, die das Patientenmanagement durch diagnostische Maßnahmen beeinflusste.