Nr. 420 Atherosklerose, Gangrän

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:I70.24,I70.25
  • I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration
  • I70.25 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Gangrän
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. Stand 27.04.2015. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2011-12-15). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 420, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Können bei einer pAVK


1. rechts mit Gangrän am Unterschenkel, links mit Ulzeration am Unterschenkel

2. rechts mit Gangrän und mit einer zusätzlichen Ulzeration am Unterschenkel


die ICD-Kodes


I70.25 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän


I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration


gemeinsam angegeben werden?


Kodierempfehlung:


Wird sowohl die Gangrän als auch das Ulcus behandelt (an einem oder an beiden Unterschenkeln), können auch beide ICD-Kodes sowohl bei einseitiger, als auch bei beidseitiger Erkrankung angegeben werden.


Die Voraussetzungen aus DKR D011 liegen nicht vor. Es handelt sich nicht um dieselbe Schlüsselnummer. Eine eigene Schlüsselnummer für die doppelseitige Erkrankung gibt es nicht.