Nr. 393 Magenblutung, Teerstuhl – durch Schlichtungsausschuss entschieden

VerwendungKodierempfehlung mit Entscheidung des Schlichtungsausschusses Bund — die Entscheidung ist für Krankenhäuser, Krankenkassen und Medizinische Dienste gleichermaßen verbindlich, aber nur für die geschilderte Fallkonstellation.
SchlichtungEntschieden durch den Schlichtungsausschuss auf Bundesebene (§ 19 KHG), veröffentlicht am 11.11.2020 — gilt für Aufnahmen ab 01.01.2021 und für Rechnungen, die an diesem Tag schon in MD-Prüfung waren. Seit 2022 stehen solche Entscheidungen auch in den Deutschen Kodierrichtlinien.
ICD:K92.2,T81.0,Y84.9!
  • K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet
  • T81.0 Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziert
  • Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet
FoKA: DissensDer Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM widerspricht dieser Empfehlung — die Frage ist zwischen MD und Krankenhäusern umstritten. FoKA-Wiki ↗
2021-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2011-06-16). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 393, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Zwei Tage nach endoskopischer Polypektomie am Magen wird ein Patient mit Teerstuhl stationär aufgenommen. Ursächlich wird eine Blutung aus der Polypabtragungsstelle festgestellt. Was ist die Hauptdiagnose?


K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet


oder


T81.0 Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffs, anderenorts nicht klassifiziert


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Wird ein Patient zwei Tage nach endoskopischer Polypektomie am Magen mit Teerstuhl stationär aufgenommen und wird die Polypabtragungsstelle als ursächlich für die Blutung festgestellt, ist der Kode K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet als Hauptdiagnose anzugeben.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet ist als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, optional mit Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet als Nebendiagnose. K92.2 ist der spezifische Kode in Bezug auf die Erkrankung.


Siehe auch Kodierempfehlung 559.