Nr. 389 Zustand nach Transplantation, Folgeeingriff, geplant

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:I25.10,I42.0
  • I25.10 Atherosklerotische Herzkrankheit: Ohne hämodynamisch wirksame Stenosen
  • I42.0 Dilatative Kardiomyopathie
FoKA: Konsens mit KommentarPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2011-04-12). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 389, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Aufnahme des Versicherten zur Linksherzkatheteruntersuchung im Rahmen des Transplantationsprotokolls bei Z. n. Herztransplantation wegen schwerer therapieresistenter kongestiver Kardiomyopathie. Hierbei Ausschluss einer Transplantatvaskulopathie. Es konnte eine diffuse Koronarsklerose nachgewiesen werden ohne hämodynamisch relevante Koronarstenosen. Was ist die Hauptdiagnose?


I25.10 Chronische ischämische Herzkrankheit, atherosklerotische Herzkrankheit, ohne hämodynamisch wirksame Stenosen


oder


I42.0 Dilatative Kardiomyopathie


Kodierempfehlung:


I25.10 Chronische ischämische Herzkrankheit, atherosklerotische Herzkrankheit, ohne hämodynamisch wirksame Stenosen ist als Hauptdiagnose zuzuweisen. Diese Diagnose wurde im Rahmen der Linksherzkatheteruntersuchung festgestellt. Die Schlüsselnummer I42.0 ist nicht begründet, da bei Z. n. Transplantation die kongestive Kardiomyopathie nicht mehr vorliegt und die Koronarangiografie nicht als geplante Folgebehandlung im Sinne der DKR D005 zu werten ist.