Nr. 380 Wirbelkörperersatz, Osseofix™

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:5-837.0,5-839.a
  • 5-837.0 Wirbelkörperersatz: Wirbelkörperersatz durch Implantat
  • 5-839.a Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation von Material in einen Wirbelkörper mit Verwendung eines Systems zur intravertebralen, instrumentellen Wirbelkörperaufrichtung
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2011-02-15). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 380, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Ist für die Implantation eines OsseofixTM-Systems


5-837.0 Wirbelkörperersatz durch Implantat


oder


5-839.a Implantation von Material in einen Wirbelkörper mit intravertebraler, instrumenteller Wirbelkörperaufrichtung


anzugeben?


Kodierempfehlung:


Es handelt sich um eine Variante der Kyphoplastie. Minimalinvasiv wird zunächst eine Aufrichtung des Wirbelkörpers vorgenommen und dann Knochenzement in ein flexibles Titanmesh eingebracht. Ein Wirbelkörper wird weder entfernt noch ersetzt. 5-839.a Implantation von Material in einen Wirbelkörper mit intravertebraler, instrumenteller Wirbelkörperaufrichtung ist der korrekte Kode.


Siehe hierzu Hinweis zum Wirbelkörperersatz ab OPS, Version 2012, unter dem Kode 5-837.0.


Für Fälle ab 2016 lautet der Kode 5-839.a Implantation von Material in einen Wirbelkörper mit Verwendung eines Systems zur intravertebralen, instrumentellen Wirbelkörperaufrichtung.