Nr. 377 Obduktionsbefunde

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:C78.0,J18.9
  • C78.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge
  • J18.9 Pneumonie, nicht näher bezeichnet
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2011-02-15). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 377, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Eine Patientin im schlechten Allgemeinzustand wurde auf Grund einer subtrochantären Femurfraktur rechts nach Sturz aufgenommen. Es erfolgte eine geschlossene Reposition und Osteosynthese. Bei der Patientin bestand eine alkoholtoxische Leberzirrhose und in der Vorgeschichte wurde ein Mammakarzinom erwähnt. Der Zustand der Patientin verschlechterte sich postoperativ. Zudem bestand, kurz bevor die Patientin verstarb, der Verdacht auf eine Pneumonie. Es wurde geröntgt und eine Pleurasonografie durchgeführt. Eine antibiotische Behandlung wurde begonnen. Eine Obduktion wurde durchgeführt. Hier zeigte sich kein Hinweis auf eine Pneumonie, sondern eine beginnende Lymphangiosis carcinomatosa der Lunge, histologisch vereinbar mit einem Mammakarzinom.


Ist die Kodierung der nachfolgenden Nebendiagnosen sachgerecht?


J18.9 Pneumonie, nicht näher bezeichnet,

C78.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge.


Kodierempfehlung:


Im Rahmen einer Obduktion festgestellte Diagnosen, die aus retrospektiver Sicht während des stationären Aufenthaltes das Patientenmanagement beeinflusst haben, können kodiert werden, auch wenn die Diagnosebestätigung oder -stellung erst im Rahmen einer Obduktion erfolgt. Demzufolge ist nur die Kodierung von C78.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge sachgerecht. Der Verdacht auf eine Pneumonie hat sich nicht bestätigt.