DRGSystemDeutschland

Nr. 369Strahlentherapie, Netzplombenanlage, Prostatakarzinom

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • C61 Bösartige Neubildung der Prostata
  • Z40.- Prophylaktische Operation
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2010-12-16). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Ein Patient wird zur Netzplombenanlage bei geplanter Strahlentherapie eines Prostatakarzinoms stationär aufgenommen. Fünf Tage nach laparoskopischer Netzplombenanlage wird der Patient wieder entlassen. Die Bestrahlung erfolgte zwei Wochen später. Was ist die Hauptdiagnose? Kann ein Kode aus Z40.- Prophylaktische Operation verwendet werden?


Kodierempfehlung:


C61 Bösartige Neubildung der Prostata ist als Hauptdiagnose nach DKR 0201 zuzuweisen.


Die Netzplombenanlage ist als Teil der Behandlung des Prostatakarzinoms zu werten. Die geplante Strahlentherapie begründet die vorbereitende Maßnahme, die in Zielrichtung der Behandlung des Prostatakarzinoms erfolgt.


Bezüglich der Verwendung von Z-Kodes sind die Hinweise am Anfang von Kapitel XXI der ICD-10-GM zu beachten.