Nr. 366 Mastopexie, Mamma, Therapie, brusterhaltend

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:5-870,5-886.2
  • 5-870 Partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe
  • 5-886.2 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma: Mastopexie als selbständiger Eingriff
FoKA: Konsens mit KommentarPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2010-10-28). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 366, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Gewebestraffung an der Mamille (mittels „Pexie-Naht“) dokumentiert. Rechtfertigt das die zusätzliche Kodierung von OPS 5-886.2 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Mastopexie neben dem brusterhaltenden Primäreingriff zur Behandlung des Mammakarzinoms?


Kodierempfehlung:


Für Fälle bis einschließlich 2011 gilt:


Die Durchführung von so genannten Pexie-Nähten im Rahmen einer brusterhaltenden Therapie rechtfertigt nicht die zusätzliche Kodierung von 5-886.2. Mastopexie bezeichnet die Straffung der gesamten Brust (z. B. bei Ptosis), nicht aber eine Teilstraffung (an der Mamille oder intramammär). Bei der „Pexie“-Naht handelt es sich um eine Prozedurenkomponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird.


Dies gilt analog für Eingriffe bei gutartigen Mamma-Tumoren.


Für Fälle ab 2012 gilt:


Ab 2012 sind die Änderungen des OPS im Bereich Operationen an der Mamma (5-87…5-88) zu berücksichtigen. Ab 2012 ist im vorliegenden Fall der Eingriff mit einem Kode aus 5-870 Partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe zu verschlüsseln. Die Durchführung einer Mastopexie, die im vorliegenden Fall nicht erkennbar ist, ist auf der 6. Stelle mit -3 Defektdeckung durch tumoradaptierte Mastopexie zu kodieren. Voraussetzung dafür ist, dass sie der Definition im OPS entspricht. Der OPS-Kode 5-886.2 ist ab 2012 der Mastopexie als selbständigem Eingriff vorbehalten.