Nr. 359 Pneumothorax, Lungenkollaps – durch Schlichtungsausschuss entschieden

VerwendungKodierempfehlung mit Entscheidung des Schlichtungsausschusses Bund — die Entscheidung ist für Krankenhäuser, Krankenkassen und Medizinische Dienste gleichermaßen verbindlich, aber nur für die geschilderte Fallkonstellation.
SchlichtungEntschieden durch den Schlichtungsausschuss auf Bundesebene (§ 19 KHG), veröffentlicht am 06.10.2020 — gilt für Aufnahmen ab 01.12.2020 und für Rechnungen, die an diesem Tag schon in MD-Prüfung waren. Seit 2022 stehen solche Entscheidungen auch in den Deutschen Kodierrichtlinien.
ICD:J93.1,J98.1-
  • J93.1 Sonstiger Spontanpneumothorax
  • J98.1- Lungenkollaps
FoKA: DissensDer Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM widerspricht dieser Empfehlung — die Frage ist zwischen MD und Krankenhäusern umstritten. FoKA-Wiki ↗
Im Text erwähntJ93.-
2021-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2010-10-28). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 359, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Ein 45-jähriger Patient wird mit einem spontan aufgetretenen Thoraxschmerz rechts stationär aufgenommen. Im Röntgen-Thorax wird ein Pneumothorax rechts nachgewiesen (mantelförmiger Pneuspalt von max. 2 cm). Im CT-Thorax Beschreibung von kollaptischen Lungenbezirken rechts ohne Hinweis auf einen Spannungspneumothorax. Anlage einer Thoraxdrainage rechts. Im Verlauf des stationären Aufenthaltes wird zusätzlich eine flexible Bronchoskopie mit unauffälligem Befund durchgeführt. Kann neben der Hauptdiagnose J93.1 Pneumothorax, Sonstiger Spontanpneumothorax als Nebendiagnose zusätzlich J98.1 Sonstige Krankheiten der Atemwege, Lungenkollaps kodiert werden?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Ein Lungenkollaps in Verbindung mit einem Pneumothorax darf nur dann mit dem Kode J98.1 Lungenkollaps zusätzlich zu dem zutreffenden Kode aus J93.- Pneumothorax kodiert werden, wenn es sich um einen vollständigen Lungenkollaps mindestens eines Lungenlappens handelt.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Ein Pneumothorax ist definiert als eine Ansammlung von Luft im Pleuraraum mit Aufhebung des negativen intrapleuralen Drucks und dadurch bedingtem Kollaps der betroffenen Lunge unterschiedlicher Ausprägung. Die zusätzliche Kodierung von J98.1 Sonstige Krankheiten der Atemwege, Lungenkollaps als Nebendiagnose ist daher nicht begründet. J93.1 Pneumothorax, Sonstiger Spontanpneumothorax ist der spezifische Kode für die Erkrankung.