Nr. 352 Endoprothese, Lockerung, aseptisch, septisch

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:T84.0-,T84.5
  • T84.0- Mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese
  • T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. Stand 27.04.2015. FoKA-Wiki ↗
Im Text erwähntT84.04
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2011-06-16). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 352, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Wie ist eine aseptische bzw. eine septische Lockerung einer Hüftendoprothese zu kodieren?


Kodierempfehlung:


In beiden Konstellationen ist nach DKR D015 jeweils der T-Kode (T84.0 Komplikationen durch orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate, mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese bzw. T84.5 Komplikationen durch orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate, Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese) als spezifischer Kode anzugeben.


Für die septische Lockerung gilt diese Kodierempfehlung für Fälle bis einschließlich 2018.


Für Fälle ab 2018 ist für die aseptische Lockerung an der 6.Stelle die Lokalisation zu kodieren, hier T84.04.


Für Fälle ab 2019 siehe auch Kodierempfehlung 602.