DRGSystemDeutschland

Nr. 340Malignom, Tumormarker

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • C18.- Bösartige Neubildung des Kolons
  • Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2010-06-10). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


In der Vorgeschichte Kolon-Karzinomerkrankung, Behandlung vor drei Jahren abgeschlossen. Regelmäßige Nachsorge bisher erfolgt. Aktuell stationäre Aufnahme aus anderen Gründen. Im Rahmen der Diagnostik zusätzlich Bestimmung des Tumormarkers CEA. Weitergehende Diagnostik erfolgte bezüglich der ehemaligen Tumorerkrankung nicht. Ist die Kodierung der Karzinomerkrankung mit einem Kode aus C18.- Bösartige Neubildung des Kolons als Nebendiagnose korrekt?


Kodierempfehlung:


Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese ist zu kodieren. Nach DKR 0209 Malignom in der Eigenanamnese ist in den Fällen, in denen die Behandlung des Malignoms endgültig abgeschlossen ist, ein Kode aus Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese als Nebendiagnose zuzuweisen, sofern dies den Behandlungsaufwand beim aktuellen Aufenthalt erhöht (siehe auch DKR D003 Nebendiagnosen).