Nr. 339 Endoprothese, nickelfrei, hypoallergen, TEP

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:5-822,5-822.9,5-829.e
  • 5-822 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk
  • 5-822.9 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Sonderprothese
  • 5-829.e Andere gelenkplastische Eingriffe: Verwendung von hypoallergenem Knochenersatz- und/oder Osteosynthesematerial
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2010-06-10). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 339, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Eine Patientin wird aufgenommen zur Knie-TEP-Versorgung bei Gonarthrose. Bei ihr ist eine Nickelallergie bekannt. Auf Grund der bekannten Allergie wird eine Prothese mit einer nickelfreien Zirkoniumoxydspezialoberfläche implantiert. Handelt es sich hierbei um eine Sonderprothese und wie ist die verwendete Prothese zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Zu einem Kode aus 5-822 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk ist gemäß dem Hinweis im OPS zusätzlich 5-829.e Verwendung von hypoallergenem Knochenersatz- und Osteosynthesematerial zu kodieren. Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Die nickelfreie Spezialoberfläche der Prothese allein definiert nicht die Sonderprothese (5-822.9).