DRGSystemDeutschland

Nr. 336Immunadsorption, 8-821

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2010-04-20). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Während einer stationären Behandlung kommt eine Immunadsorption mit nicht regenerierbarer Säule, OPS 8-821.0, zum Einsatz. Nach zwei Stunden Behandlung wird die Immunadsorber-Säule ausgetauscht, das übrige System zur Plasmaabtrennung und Rückführung der Blutbestandteile im Extrakorporalkreislauf bleibt erhalten. Die Behandlung wird danach fortgesetzt. Kann auf Grund des Säulenaustausches der OPS 8-821.0 Immunadsorption, mit nicht regenerierbarer Säule zweimal kodiert werden oder nur einmal pro therapeutischem Protokoll?


Kodierempfehlung:


Im oben genannten Fall kann der OPS 8-821.0 zweimal angegeben werden. Zum OPS 8-821 Immunadsorption findet sich der Hinweis, dass jede durchgeführte Immunadsorption zu kodieren ist. Beim OPS 8-821.0 Immunadsorption, mit nicht regenerierbarer Säule findet sich kein zusätzlicher Hinweis wie beim OPS 8-821.1 Immunadsorption, mit regenerierbarer Säule, dass der Kode nur einmal pro therapeutischem Protokoll anzugeben ist.


Für Fälle ab 2024 sind die Änderungen im OPS Version 2024 zu beachten:


Der OPS 8-821.40 Adsorption zur Entfernung von Immunglobulinen und/oder Immunkomplexen, mit nicht wiederverwendbarem und regenerierbarem Adsorber ist zweimal anzugeben.


Für Fälle ab 2025 sind die Änderungen im OPS Version 2025 zu beachten.