Nr. 311 Obduktion

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2009-12-17). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 311, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Können bei Festlegung der Hauptdiagnose auch Obduktionsbefunde herangezogen werden?


Kodierempfehlung:


Laut DKR D002 sind für die Abrechnung relevante Befunde, die nach Entlassung eingehen, für die Kodierung heranzuziehen. Dies gilt bei der Festlegung der Hauptdiagnose auch für den Fall der Todesursachenklärung durch eine Obduktion.