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Nr. 271Arthrodese, Lapidus, Hallux valgus, Osteotomie

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2008-12-18). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Wie ist eine modifizierte Lapidus-Arthrodese bei Hallux valgus-Deformität zu kodieren?


5-808.a0 Arthrodese, Fußwurzel und Mittelfuß, ein oder zwei Gelenkfächer


und/oder


5-781.9u Osteotomie und Korrekturosteotomie: Komplexe (mehr-dimensionale) Osteotomie mit Achsenkorrektur, Tarsale


Kodierempfehlung:


Korrekt ist die Kodierung nur mit 5-808.a0 Arthrodese, Fußwurzel und Mittelfuß, ein oder zwei Gelenkfächer.


Hier erfolgt keine Korrekturosteotomie im Fußwurzelbereich, sondern eine Winkelkorrektur durch Resektion am Os cuneiforme und am Metatarsale I, die durch Arthrodese und nicht durch Korrekturosteotomie fixiert wird.


Eine komplexe (mehrdimensionale) Osteotomie mit Achsenkorrektur stellt eine Kontinuitätsdurchtrennung eines Knochens dar, der unter Berücksichtigung von Korrekturwinkeln, auch dreidimensional, wieder osteosynthetisch aneinandergefügt wird. Das Abtrennen eines Knochenstückes, auch einer Gelenkfläche, ist eine partielle Knochenresektion.


Somit ist im Sinne der monokausalen Kodierung die Arthrodese zu kodieren, die grundsätzlich eine partielle (auch Achsen korrigierende) Knochenresektion umfasst.


Für Fälle ab 2017 ist ausschließlich 5-808.a4 Offen chirurgische Arthrodese, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Ein Gelenkfach zu verwenden.