DRGSystemDeutschland

Nr. 264Exzision, radikale

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • 5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut
  • 5-895 Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2008-12-18). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Im OPS 5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ist definiert, dass eine lokale Exzision einer Fläche von bis zu 4 cm² oder einem Raum bis zu 1 cm³ entspricht.


Beim Kode 5-895 Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut fehlt eine solche Definition.


Wie ist nun eine Exzision einer Fläche von >4 cm² oder eines Raumes von >1 cm³ in den Fällen zu kodieren, in denen dies klinisch keiner radikalen oder ausgedehnten Exzision entspricht (ohne Sicherheitsabstand z. B. an Brustwand, Rücken, Bauch, Gesäß usw.)? Ist hier ein Kode aus 5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut zu verwenden?


Kodierempfehlung:


Ein Kode aus 5-895 Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ist zu kodieren. Auf Grund des Hinweises zum OPS-Kode 5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ist eine klare Definition bezüglich der Fläche und des Raumes vorgegeben. Somit sind alle größeren Exzisionen als ausgedehnt und/oder radikal zu kodieren, da keine andere Kodiermöglichkeit zur Verfügung steht.


Für Fälle ab 2017 sind die Änderungen der In-und Exklusiva unter 5-895 zu beachten.