DRGSystemDeutschland

Nr. 254Femurfraktur, intraoperativ

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • M96.6 Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte
  • S72.3 Fraktur des Femurschaftes
  • Y69! Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2008-10-23). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Wie ist eine intraoperative Femurschaftfraktur (z. B. beim Einschlagen der Prothese) als Nebendiagnose zu kodieren?


S72.3 Fraktur des Femurschaftes


oder


M96.6 Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte


Kodierempfehlung:


Unter Berücksichtigung der DKR D015 "Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen" ist abzuleiten, dass für diesen Fall S72.3 zutrifft (betroffenes Organ und Art der Erkrankung spezifisch beschrieben). M96.6 beschreibt zwar den Zusammenhang mit der medizinischen Maßnahme, aber ohne Organbezug. Um den Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme zu beschreiben, kann der Kode Y69! Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung als Nebendiagnose zusätzlich angegeben werden.


Für Fälle ab 2016 gilt:


Zusätzlich zur Nebendiagnose S72.3 Fraktur des Femurschaftes ist M96.6 Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte anzugeben (siehe Hinweis unter S72.- sowie unter M96.6).


Siehe auch Kodierempfehlung 78.