Nr. 228 Prostatakarzinom, Malignom, Schmerztherapie, Hormontherapie, Hauptdiagnose

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
Im Text erwähntC61
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2008-06-17). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 228, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Aufnahme zur Schmerztherapie bei Prostatakarzinom. Was ist Hauptdiagnose, wenn


- eine vorbestehende Hormontherapie während des stationären Aufenthaltes fortgeführt wird?


- eine Hormontherapie während des stationären Aufenthaltes neu eingeleitet wird?


Kodierempfehlung:


In beiden Fällen ist C61 Bösartige Neubildung der Prostata Hauptdiagnose, weil nicht ausschließlich der Schmerz behandelt wird (Fortführung bzw. Einleitung der Hormontherapie), siehe DKR 1806.