Nr. 222 Magenkarzinom, Anastomosenstenose, Behandlung, abgeschlossen

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:C16.0,K22.2,Z85.0
  • C16.0 Bösartige Neubildung: Kardia
  • K22.2 Ösophagusverschluss
  • Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. Stand 01.02.2019. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2008-04-24). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 222, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Aufnahme ca. vier Monate nach Operation eines Kardiakarzinoms wegen Anastomosenstenose des Ösophagus zur Bougierung. Eine Nachbehandlung des Karzinoms war nicht vorgesehen. Ein Rezidiv lag nicht vor (CT, Endosono), es erfolgte lediglich die Bougierung. Wie sind Haupt- und Nebendiagnose zu kodieren?


K22.2 Ösophagusverschluss

C16.0 Bösartige Neubildung des Magens, Kardia

Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese


Kodierempfehlung:


Hauptdiagnose ist die Ösophagusstenose, die mit K22.2 Ösophagusverschluss kodiert wird. Auch wenn die Zeit seit der Operation recht kurz ist, lag kein Rezidiv vor und die Behandlung stellt nicht eine Weiterbehandlung des Malignoms dar, sondern die Behandlung einer Folge des Eingriffs. Der Aufnahmegrund war weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Da die Behandlung des Malignoms endgültig abgeschlossen ist, aber der Behandlungsaufwand beim aktuellen Aufenthalt erhöht ist (CT, Endosono), wird nach DKR 0209 als Nebendiagnose Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese kodiert.