DRGSystemDeutschland

Nr. 219Pankreaskarzinom, Tumor, neuroendokrin

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • C25.4 Bösartige Neubildung: Endokriner Drüsenanteil des Pankreas
  • C75.9 Bösartige Neubildung: Endokrine Drüse, nicht näher bezeichnet
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2008-04-24). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Wie ist ein metastasiertes, neuroendokrines Pankreaskarzinom als Hauptdiagnose zu verschlüsseln? Ist der ICD-Kode C75.9 Bösartige Neubildung sonstiger endokriner Drüsen und verwandter Strukturen, Endokrine Drüse, nicht näher bezeichnet anzugeben?


Kodierempfehlung:


Primär sind die bösartigen Neubildungen in der ICD nach Organbezug geordnet, der histologische Typ kann sekundär durch die Verschlüsselung des Morphologie-Schlüssels angegeben werden, ohne jedoch für die Gruppierung des Falles relevant zu sein.


Als Hauptdiagnose ist der ICD-Kode C25.4 Bösartige Neubildung des Pankreas, Endokriner Drüsenanteil des Pankreas anzugeben.


Da unter der ICD-Kategorie C75.- Bösartige Neubildung sonstiger endokriner Drüsen und verwandter Strukturen das Exklusivum "Endokriner Drüsenanteil des Pankreas" mit Verweis auf den ICD-Kode C25.4 aufgeführt ist, ist letzterer als Hauptdiagnose anzugeben.


Siehe auch Kodierempfehlung 229.