Nr. 209 Adipositas, Fettschürze

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:E65,R26.8
  • E65 Lokalisierte Adipositas
  • R26.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen des Ganges und der Mobilität
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2007-12-18). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 209, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Bei einer adipösen Patientin wird wegen einer deutlichen Bewegungseinschränkung im Hüftbereich mit Behinderung des Gehens und Hygieneproblemen im Intimbereich, bedingt durch eine ausgeprägte abdominale Fettschürze, eine Resektion vorgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?


E65 Lokalisierte Adipositas


oder


R26.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen des Ganges und der Mobilität?


Kodierempfehlung:


Hauptsächlicher Anlass für die stationäre Behandlung war die Behandlung der abdominalen Fettschürze. Hauptdiagnose ist E65 Lokalisierte Adipositas.


Siehe auch Kodierempfehlung 574.