Nr. 19 Hypothermie, postoperative

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:T88.5,T88.8
  • T88.5 Sonstige Komplikationen infolge Anästhesie
  • T88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. Stand 30.07.2018. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2005-08-08). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 19, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Postoperative Hypothermie, deshalb verlängert beatmet und feuchte Wärme, intraoperativ bereits Gegenmaßnahmen (Wärmedecke und Infusionswärmer), Operation: Tumornephrektomie, Dauer 3 Stunden. Ist die Kodierung von T88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert mit den Begründungen, die Anästhesie habe Gegenmaßnahmen ergriffen, Grund der Hypothermie sei der Eingriff, nicht die Anästhesie, gerechtfertigt?


Kodierempfehlung:


Die spezifischere Kodierung ist T88.5 Sonstige Komplikation infolge Anästhesie. Siehe auch dort „Hypothermie nach Anästhesie“ ohne weitere Unterscheidung nach der Ursache.