DRGSystemDeutschland

Nr. 184Palliativ, Tumor, Fraktur, pathologisch

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • C18.4 Bösartige Neubildung: Colon transversum
  • C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
  • M90.75* Knochenfraktur bei Neubildungen: Beckenregion und Oberschenkel [Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk]
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2007-08-21). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Die Aufnahme einer 75-jährigen Patientin erfolgt wegen pathologischer Femurfraktur infolge einer Knochenmetastase. Bekannt ist ein Kolonkarzinom (Colon transversum) mit Lungen- und Lebermetastasen. Die Fraktur wird stabilisiert und es erfolgt eine palliative Schmerztherapie. Wie sind Haupt- und Nebendiagnose zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Hauptdiagnose: C79.5† Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen, sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes


Nebendiagnosen: M90.75* Osteopathien bei anderenorts klassifizierten Krankheiten, Knochenfraktur bei Neubildungen (C00-D48†), Beckenregion und Oberschenkel


C18.4 Bösartige Neubildung des Kolons, Colon transversum


Die pathologische Fraktur ist im Kreuz-/Stern-System spezifisch abbildbar. Vor diesem Hintergrund ist die sekundäre Neubildung Hauptdiagnose. Der Primärtumor ist zusätzlich als Nebendiagnose kodierbar.