Nr. 181 Tumor, palliativ, Schmerztherapie

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
FoKA: Konsens mit KommentarPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2007-08-21). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 181, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Es liegt ein fortgeschrittenes metastasierendes/infiltrierendes Tumorleiden vor. Kurative operative, chemotherapeutische und/oder radiotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten bestehen nicht mehr. Was wird als Hauptdiagnose verschlüsselt, wenn eine Krankenhausbehandlung stationär erfolgt:


1. zur Symptom-orientierten Therapie und Schmerztherapie und psychoonkologischen Betreuung im Rahmen eines umfassenden palliativen Konzepts als Tumortherapie


2. zum initialen Staging, um sich ein Bild von der Gesamtsituation zu machen


3. im Finalstadium, in dem der Patient schließlich an einem Nierenversagen verstirbt


Kodierempfehlung:


In allen drei Fallkonstellationen hat das Tumorleiden die stationäre Aufnahme veranlasst. Es wird deshalb jeweils der Primärtumor als Hauptdiagnose verschlüsselt.