Nr. 161 Struma nodosa, Schilddrüsenkarzinom, Befunde nach Entlassung, Hauptdiagnose

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:C73
  • C73 Bösartige Neubildung der Schilddrüse
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. Stand 01.02.2019. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2007-06-26). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 161, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Stationäre Behandlung mit subtotaler Schilddrüsen-Resektion beidseits am Aufnahmetag wegen beidseitiger Struma nodosa. Entlassung am zweiten postoperativen Tag nach komplikationslosem Verlauf mit der Diagnose Struma nodosa. Im später eingegangenen histologischen Befund wird ein papilläres Schilddrüsenkarzinom von 0,9 cm Durchmesser im rechten Schilddrüsenlappen, R0-Resektion, beschrieben. Vorerst keine weitere Therapie. Was ist die Hauptdiagnose?


Kodierempfehlung:


Auch wenn es sich nur um einen nicht erwarteten Befund handelte, der das Behandlungsgeschehen nicht beeinflusste, ist C73 Bösartige Neubildung der Schilddrüse Hauptdiagnose, da das Schilddrüsenkarzinom die Indikation zur Operation, sozusagen als Teil der die Operation indizierenden Knotenbildung, mitbestimmte. Nach DKR D002 sind für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, für die Kodierung heranzuziehen.