Nr. 151 Kreuzbandplastik, Spongiosatransplantat

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:5-784,5-784.0,5-813.4
  • 5-784 Knochentransplantation und -transposition
  • 5-784.0 Knochentransplantation und -transposition: Transplantation von Spongiosa, autogen, offen chirurgisch
  • 5-813.4 Arthroskopische Refixation und Plastik am Kapselbandapparat des Kniegelenkes: Plastik des vorderen Kreuzbandes mit sonstiger autogener Sehne
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2007-04-25). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 151, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Bei vorderer Kreuzbandruptur wird arthroskopisch eine Ersatzplastik mit autogener Semitendinosus-Gracilis-Sehne vorgenommen. Die femorale Fixierung des Transplantates erfolgt durch einen Knochenzylinder, der zuvor aus dem Bohrkanal gewonnen wurde.


Ist es korrekt, dass neben dem OPS für die vordere Kreuzbandersatzplastik (5-813.4 Arthroskopische Refixation und Plastik am Kapselbandapparat des Kniegelenkes, Plastik des vorderen Kreuzbandes mit sonstiger autogener Sehne) zusätzlich ein Kode für die autogene Spongiosatransplantation (5-784.0) angegeben wird?


Kodierempfehlung:


Der Kode für eine autogene Spongiosatransplantation ist nicht zusätzlich zu kodieren. Die Art der Transplantatfixierung im Sinne der oben beschriebenen Hybridtechnik ist im oben genannten OPS der Kreuzbandersatzoperation enthalten (siehe auch Hinweis unter OPS-Kode 5-784).