Nr. 144 Coxarthrose, Antiluxationsinlay, Totalendoprothese

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:5-820.00,5-820.50
  • 5-820.00 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Totalendoprothese: Nicht zementiert
  • 5-820.50 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Gelenkpfannenstützschale: Nicht zementiert
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2007-04-25). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 144, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Es erfolgen bei fortgeschrittener Coxarthrose das Eindrehen einer Schraubpfanne, Einsetzen eines lateral überhöhten Polyethylen-Inlays (Antiluxationsinlay) und zementfreie Schaftimplantation.


Ist das Antiluxationsinlay als Antiluxationspfannenrand anzusehen und kann demzufolge zusätzlich zum OPS-Kode 5-820.00 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk, Totalendoprothese, nicht zementiert der Kode 5-820.50 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk, Gelenkpfannenstützschale, nicht zementiert verschlüsselt werden?


Kodierempfehlung:


Das Antiluxationsinlay ist kein Antiluxationspfannenrand. Somit ist der OPS-Kode 5-820.50 nicht zusätzlich kodierbar.