DRGSystemDeutschland

Nr. 139Prozedur, Abbruch

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • 5-820.41 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Duokopfprothese: Zementiert
  • 5-995 Vorzeitiger Abbruch einer Operation (Eingriff nicht komplett durchgeführt)
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2007-03-12). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Eine Patientin wird notfallmäßig auf Grund einer medialen Schenkelhalsfraktur stationär aufgenommen. Am Folgetag soll eine zementierte Duokopfprothese implantiert werden (OPS 5-820.41). Eine Narkose wird eingeleitet, die Hüftregion steril abgewaschen und abgedeckt. Zu diesem Zeitpunkt wird die Patientin pulmonal und kardial instabil, so dass der geplante operative Eingriff nicht durchgeführt wird. Welche Prozedur ist zu verschlüsseln?


Kodierempfehlung:


Die Kodierrichtlinie P004 bezieht sich auf eine nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur, was voraussetzt, dass die Prozedur überhaupt begonnen wurde. Die alleinige Absicht, die Prozedur durchzuführen und/oder die Vorbereitung der Prozedur reicht/reichen deshalb nicht aus, um den entsprechenden Prozedurenkode anzugeben. Deshalb ist in diesem Fall der OPS-Kode 5-820.41 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk, Duokopfprothese, zementiert in Verbindung mit dem Zusatzkode 5-995 Vorzeitiger Abbruch einer Operation (Eingriff nicht komplett durchgeführt) nicht anzugeben.